Wirtschaftsrecht – Einblicke in ein interdisziplinäres Studium
Viele Probleme, mit denen man sich im heutigen Berufsleben konfrontiert sieht, sei es Digitalisierung oder Globalisierung, lassen sich nicht bloß aus dem Blickwinkel einer Disziplin lösen, sondern erfordern eine interdisziplinäre Herangehensweise. Diese interdisziplinären Kompetenzen wollen wir bei Guidance vermitteln. Im folgenden Blog wollen wir euch daher am Beispiel der Rechtsökonomik zeigen, wie man ein Problem aufgrund interdisziplinären Denkens lösen kann.
Die Rechtsökonomie ist jene Disziplin, die das Recht aus dem Blickwinkel eines Ökonomen analysiert. Es wird untersucht, ob Rechtsnormen oder auch gerichtliche Entscheidung zu ökonomischen effizienten Ergebnissen führen und gegebenenfalls wie das Recht ausgestaltet werden kann, um ökonomisch effiziente Ergebnisse zu erzielen.

Eine mögliche Methode die ökonomischen Kosten eines Gesetzesvorhaben oder eines bereits bestehenden Gesetzes zu untersuchen wäre eine Kosten-Nutzen-Analyse. Im Kern geht es um die Frage, ob der zu erwartende Nutzen die Kosten übersteigt. Im Bereich der Kosten sind dabei vor allem die Opportunitätskosten zu bedenken. Hier spielen zu einem die direkten Opportunitätskosten und zum anderen die verdeckten Opportunitätskosten eine Rolle. Die direkten Opportunitätskosten sind jene Kosten, die entstehen, weil die eingesetzten Mittel, die das Gesetzesvorhaben realisieren sollen, nicht anders eingesetzt werden und somit in gewisser Nutzen verloren geht. Die zweite Art, die verdeckten Opportunitätskosten, werden jedoch oft vernachlässigt und sind jene Kosten, die entstehen, wenn durch ein Gesetz die Betroffenen den Anreiz verlieren miteinander zu kooperieren. Dies lässt sich am Beispiel der europäischen Verbraucherschutzrichtlinie illustrieren. Nach dieser sind Gebrauchtwagenhändler dazu verpflichtet, dass sie ihren Kunden eine Gewährleistungsfrist von 1 oder 2 Jahren anbieten. Die Händler sind also mit größeren Kosten konfrontiert und dementsprechend steigen auch die Preise für Gebrauchtwagen, was wiederrum zur Folge hat, dass manche Kunden von einem Kauf Abstand nehmen werden. Es bleiben also volkswirtschaftlich sinnvolle Transaktionen aus. Diese Kosten werden jedoch mitunter übersehen, sind jedoch miteinzubeziehen, wenn man den Nutzen einer verpflichtenden Gewährleistung, die aus Verbraucherschutzgründen sicherlich wünschenswert ist, beurteilen möchte.
Die oben beschriebene Analyse kann daher vor allem herangezogen werden, wenn es darum geht Gesetzesvorhaben oder Gesetzesänderungen zu evaluieren. Die Rechtsökonomik kann jedoch auch dem Rechtsanwender eine Hilfe sein. Dies lässt sich an der E 8 Ob 53/14y des Obersten Gerichtshof illustrieren. In diesem Fall hat eine Frau Schadenersatz eingeklagt, da sie in der Empfangshalle des Flughafen Wien ausgerutscht ist, weil diese nicht ordnungsgemäß gereinigt worden ist. Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wer soll haften? Man könnte die Frage auch anders stellen: Wen trifft die Verantwortung die Reinigung der Empfangshalle zu veranlassen, um Schäden,wie diesen zu vermeiden? An dieser Stelle seien die rechtlichen Aspekte weitestgehend ausgeklammert, doch es kommen zum einen der Flughafenbetreiber und zum anderen die Flugliniein Betracht. Nach der Rechtsökonomie sollte der „cheapestcostavoider“ haftpflichtig sein. Dies wäre jene Person, die mit dem geringsten Aufwand den Schadenseintritt verhindern hätte können. In diesem Fall wäre dies der Flughafenbetreiber. Es ist nämlich zu bedenken, dass nicht bloß eine einzige Fluglinie den Flughafen nutzt, sondern gleich mehr als ein Dutzend. Würde man den Fluglinien jedoch die Verantwortung für die Reinigung des Flughafens übertragen, würde dies bedeuten, dass streng genommen jede Fluglinie am Flughafen ihr eigenes Reinigungspersonal unterhalten müsste. Die Konsequenz wäre also, dass am Flughafen mehr als ein Dutzend verschiedene Reinigungsfirmen tätig sind, was zu einem wirtschaftlich unvertretbaren Aufwand führt. Die einzige wirtschaftlich sinnvolle Lösung wäre, dass allein dem Flughafenbetreiber die Verantwortung für die Reinigung obliegt, schließlich gibt es nur einen einzigen Betreiber. Der Oberste Gerichthof hat dennoch ausgesprochen, dass die Fluglinie haftet. Dieses Beispiel illustriert jedoch sehr schön, dass Rechtsprobleme nicht immer nur durch rechtliche Denkweisen zu lösen sind, sondern mitunter eine ökonomische Herangehensweise verlangen.
Wir hoffen, dass wir euch einen interessanten Einblick in die Thematik der Rechtsökonomik bieten konnten. Für all jene, die Lust auf mehr bekommen haben, können wir das Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts von Schäfer und Ott empfehlen, das für WU-Studenten mittels Onlinezugriff verfügbar ist.
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